Zwangsräumung Kärnten

Wir sind eine zuverlässige, seriöse und professionelle Räumungsfirma, die schon seit vielen Jahren effektive Wohnungsräumungen und Haushaltsauflösungen durchführt. Wir sind in Kärnten und in der Umgebung der Marktführer in dieser Räumungsbranche. Wir können verschiedene Arten von Objekträumungen sehr ordentlich und schnell für unsere Kunden erledigen. Auch eine Zwangsräumung einer Wohnung oder eines Hauses ist für unsere Profis kein Problem. Ob Sie Mieter oder Vermieter der Wohnung sind, spielt für uns ebenfalls keine wichtige Rolle. Wir werden Ihr Wohnung oder Haus bis aufs kleinste Detail vollständig leerräumen. Für den gesamten Abtransport sind wir ebenfalls zuständig. Auf Wunsch wäre selbstverständlich auch eine partielle Räumung jederzeit möglich.

Zwangsräumung Kärnten

Wie läuft eine Zwangsräumung in Kärnten ab?

Eine Zwangsräumung Kärnten ist in der Regel nur mit einem gerichtlichen Urteil möglich. Nachdem Sie alle gerichtlichen und bürokratischen Angelegenheit vollständig erledigt haben und den Urteil für die Räumung vorliegen haben, können Sie uns für die Entrümpelung dieser Räumlichkeiten umgehend beauftragen. Als erstes muss man einen Termin für die Erstbesichtigung vereinbaren. Unsere Mitarbeiter werden die gesamten Wohnräume bestens anschauen und einen individuellen Räumungsplan für Sie erstellen. Ihre Wünsche werden dabei selbstverständlich genau beachtet. Bei der Räumung handelt es sich meistens um nicht brauchbare wertlose Gegenstände.

Wie lange dauert im Durchschnitt eine Zwangsräumung in Kärnten?

Zwangsräumung Kärnten

Eine genaue Dauer für eine Zwangsräumung können wir im Voraus leider nicht festlegen. Viele verschiedene Faktoren spielen dabei eine sehr große Rolle. Die Größe der Wohnräume und die Menge der Hausrat sind für die Dauer maßgebend. Die Erreichbarkeit der Räumlichkeiten ist ebenfalls ein sehr wichtiger Punkt. Um die anstehende Entrümpelung um einiges zu beschleunigen, können Sie sämtliche Vorarbeiten tätigen. Welche diese sind, können wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch verraten. Setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.

Was sind unsere Unterschiede zu unseren Mitbewerbern?

Da wir schon seit längerer Zeit in dieser Branche tätig sind, können wir eine solche Art von Entrümpelung sehr rasch und effektiv für Sie erledigen. Im Gegensatz zu unseren Mitbewerbern bieten wir die Erstbesichtigung und eine fachgerechte Beratung immer kostenlos an. Für eventuelle Schäden und Unfälle, die während der Räumung zustande kommen, können wir einen Versicherungsschutz vorweisen. Wir bieten für unsere Kunden einen 7/24 Service für verschiedene Dienstleistungen an. Wenn Sie von diesen und von vielen weiteren Vorteilen profitieren möchten, setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung.

Was kostet eine Zwangsräumung in Kärnten?

Die genaue Kostenermittlung für eine Wohnungsräumung oder eine Hausentrümpelung können wir erst nach einer genauen Besichtigung machen. Dabei spielen viele Faktoren eine sehr große Rolle. Die Größe der Wohnräume und die Menge der Hausrat sind dafür maßgebend. Wertvollen Gegenstände können wir als Wertausgleich in Kauf nehmen und die Erlöse mit den Entrümpelungskosten verrechnen. Auch andere Möglichkeiten gibt es um die Kosten zu verringern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und lassen Sie sich diesbezüglich beraten.

Zwangsräumung Kärnten

Wer trägt die Räumungskosten in Kärnten?

Wer die Kosten für eine Zwangsräumung Kärnten trägt, entscheidet ebenfalls das Gericht, der das Urteil für die Entrümpelung ausgesprochen hat. Bei Mietnomaden ist es meistens der Fall, dass der Vermieter sämtliche Kosten tragen muss. Bevor Sie uns für eine anstehende Räumung beauftragen, bitten wir Sie alle gerichtlichen und bürokratischen Angelegenheiten vollständig zu erledigen. Ohne ein Urteil sind wir nicht befugt, in eine Mietwohnung einzutreten. Falls alle Formalitäten erledigt sind, können wir die Räumung in eine sehr kurze Zeit fortsetzen.

Was passiert mit dem Mieter bei einer Zwangsräumung in Kärnten?

Zwangsräumung Kärnten

Falls ein gerichtliches Urteil für eine Zwangsräumung vorliegt, ist der Mieter verpflichtet sich nach einer neuen Wohnung zuzusehen. Aus Kulanz ist es selbstverständlich möglich, dem Mieter ein wenig Zeit für den Umzug zu lassen. Zu solchen Anliegen empfehlen wir Ihnen sich unbedingt von einem Anwalt genau beraten zu lassen. Wir sind in der Regel nur für die anstehende Räumung zuständig und kennen uns mit juristischen Angelegenheiten nicht sehr gut aus. Deshalb möchten wir Ihnen diesbezüglich keine Angaben machen. Ihre Fragen über diverse Räumungen können wir problemlos in einem Telefongespräch beantworten.

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Wir sind an allen Werktagen, an Wochenenden und an den gesetzlichen Feiertagen, rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Rufen Sie uns umgehend an und holen Sie sich ein unverbindliches Angebot für eine Zwangsräumung ein. Unsere hervorragenden Leistungen werden Sie ganz sicher überzeugen.